FG Baden-Württemberg - Urteil vom 18.09.1997
14 K 260/94
Fundstellen:
EFG 1998, 305

Wohnungsvermietung an volljähriges Kind

FG Baden-Württemberg, Urteil vom 18.09.1997 - Aktenzeichen 14 K 260/94

DRsp Nr. 2001/2646

Wohnungsvermietung an volljähriges Kind

Ein Gestaltungsmißbrauch i.S. des § 42 AO liegt vor, wenn der Vater eine ihm gehörende Wohnung an seinen studierenden, volljährigen, unverheirateten Sohn vermietet, der lediglich über BAföG -Leistungen verfügt, die zur Bestreitung seines Lebensunterhalts einschließlich der Mietzahlungen nicht ausreichen.

Tatbestand:

Streitig ist, ob die Vermietung einer Eigentumswohnung an den studierenden, volljährigen Sohn des Klägers steuerlich anzuerkennen ist.

Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger ist u.a. Eigentümer einer ca. 73 qm großen Eigentumswohnung in ... . Diese vermietete er ab 01. Januar 1988 an seinen damals ledigen, 31jährigen Sohn M. Die monatliche Miete betrug 350,-- DM zuzüglich 150,-- DM Nebenkosten. Ein schriftlicher Mietvertrag bestand nicht. Zuvor hatte der Kläger die Wohnung an fremde Dritte für monatlich 620,-- DM zuzüglich 150,-- DM Nebenkosten vermietet.