Streitig ist, ob die Vermietung einer Eigentumswohnung an den studierenden, volljährigen Sohn des Klägers steuerlich anzuerkennen ist.
Die Kläger sind verheiratet und wurden im Streitjahr zusammen zur Einkommensteuer (ESt) veranlagt. Der Kläger ist u.a. Eigentümer einer ca. 73 qm großen Eigentumswohnung in ... . Diese vermietete er ab 01. Januar 1988 an seinen damals ledigen, 31jährigen Sohn M. Die monatliche Miete betrug 350,-- DM zuzüglich 150,-- DM Nebenkosten. Ein schriftlicher Mietvertrag bestand nicht. Zuvor hatte der Kläger die Wohnung an fremde Dritte für monatlich 620,-- DM zuzüglich 150,-- DM Nebenkosten vermietet.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|