BFH - Beschluß vom 25.11.1999
I B 8/99
Normen:
FGO § 115 Abs. 2, 3 ; KStG § 8 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2000, 752
GmbHR 2000, 440

Zahlung aufgrund eines Gerichtsurteils als vGA

BFH, Beschluß vom 25.11.1999 - Aktenzeichen I B 8/99

DRsp Nr. 2000/2595

Zahlung aufgrund eines Gerichtsurteils als vGA

Wird eine GmbH rechtskräftig durch Gerichtsurteil zur Zahlung von Arbeitslohn verurteilt, kann diese Zahlung dennoch durch das Gesellschaftsverhältnis veranlasst sein, wenn die Zahlung an eine ihrem Gesellschafter nahe stehende Person erfolgt.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2, 3 ; KStG § 8 Abs. 3 ;

Gründe:

I. Die Klägerin und Beschwerdeführerin (Klägerin) ist eine GmbH, deren einziger Gesellschafter und Geschäftsführer Herr X ist. Sie streitet mit dem Beklagten und Beschwerdegegner (Finanzamt --FA--) darüber, ob Leistungen an ihre Prokuristin Y steuerrechtlich verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA) darstellen. Mit diesen Leistungen hat es folgende Bewandtnis:

Bei einer 1991 durchgeführten Betriebsprüfung für die Jahre 1986 bis 1989 hatte der Prüfer festgestellt, dass die Klägerin an Y nicht vereinbarte Gehaltssonderzahlungen in Höhe von 25 833 DM (1986), 30 400 DM (1988) und 29 900 DM (1989) geleistet hatte. Außerdem hatte Y für 1987 eine Urlaubsabgeltung in Höhe von 28 615 DM erhalten, obwohl ein entsprechender Urlaubsanspruch nicht nachgewiesen werden konnte. Das FA, das X und Y als einander nahestehende Personen ansah, hatte die genannten Zahlungen als vGA angesehen. Die auf dieser Basis ergangenen Bescheide wurden bestandskräftig.