FG München - Urteil vom 11.12.2017
7 K 786/16
Fundstellen:
DStRE 2019, 279

Zeitpunkt der Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

FG München, Urteil vom 11.12.2017 - Aktenzeichen 7 K 786/16

DRsp Nr. 2018/10213

Zeitpunkt der Bewertung einer verdeckten Gewinnausschüttung

Tenor

1.

Die Klage wird abgewiesen.

2.

Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Entscheidungsgründe

I.

Streitig ist, ob die Teilwertabschreibung einer Darlehensforderung eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt und zu welchem Zeitpunkt sie bilanziell zu berücksichtigen ist.

Die Klägerin ist eine Aktiengesellschaft, die mit notariell beurkundetem Vertrag vom 23. August 2004 mit einem Grundkapitel von 50.000 € gegründet worden ist. Gegenstand ihres Unternehmens ist Unternehmensberatung. Gründungsgesellschafterin durch Übernahme sämtlicher Aktien gegen Bareinlage war I. Zum alleinigen vertretungsberechtigten und vom Verbot der Selbstkontrahierung befreiten Vorstand der neu gegründeten Aktiengesellschaft wurde H, der Vater der Alleinaktionärin, berufen. In dieser Funktion war er seit Gründung der AG bis zum 10. März 2011 sowie erneut in der Zeit vom 2. August 2012 bis 8. April 2014 tätig. Im Zeitraum vom 10. März 2011 bis 2. August 2012 sowie erneut seit 8. April 2014 wurde bzw. wird die Stelle des alleinigen Vorstands der AG von M, dem Sohn des ehemaligen Vorstands H, bekleidet.