FG München - Urteil vom 07.12.2010
6 K 3192/07
Normen:
EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 4 Abs. 2 S. 2; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 5 Abs. 1; EStG i.d.F. des StEntlG 1999/2000/2002 § 52 Abs. 16; HGB § 249 Abs. 1;
Fundstellen:
DStRE 2012, 139

Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere; Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch Bilanzänderung

FG München, Urteil vom 07.12.2010 - Aktenzeichen 6 K 3192/07

DRsp Nr. 2011/2646

Zeitpunkt der Teilwertabschreibung von Aufgeldern börsennotierter festverzinslicher Wertpapiere; Rückstellung für zukünftige Kosten der Aufbewahrung von Geschäftsunterlagen durch Bilanzänderung

1. Marktübliche Kursschwankungen von Aktien und Anleihen innerhalb einer gewissen Bandbreite lassen nicht den Schluss auf eine zur Vornahme einer Teilwertabschreibung berechtigende dauerhafte Wertminderung gem. § 6 Abs. 1 Nr. 2 S. 2 EStG i. d. F. des StEntlG 1999/2000/2002 zu (Anschluss an FG Münster v. 31.8.2010. 9 K 3466/09; Az des Revisionsverfahrens: I R 89/10). 2. Ohne Emittentenrisiko über-Pari erworbene börsennotierte festverzinsliche Wertpapiere mit einem Rückzahlungstermin in neun oder mehr Jahren berechtigen nicht bereits bei der erste Börsenkursbewegung nach unten, mit der das bezahltes Aufgeld (Agio) aufgezehrt wird, zur Teilwertminderung in Höhe des Aufgeldes. 3. Ob der Kursrückgang eines Wertpapiers nur als übliche Schwankung oder als dauerhafte Wertminderung anzusehen ist, kann nur anhand der Verhältnisse des Einzelfalls beurteilt werden.