FG München - Urteil vom 24.06.1999
10 K 3851/94
Normen:
EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; AktG § 221 ;
Fundstellen:
DB 2000, 1440
EFG 2000, 494

Zeitpunkt des geldwerten Vorteils bei Übertragung von Wandelschuldverschreibungen an leitende Angestellte

FG München, Urteil vom 24.06.1999 - Aktenzeichen 10 K 3851/94

DRsp Nr. 2001/2229

Zeitpunkt des geldwerten Vorteils bei Übertragung von Wandelschuldverschreibungen an leitende Angestellte

Räumt eine AG ausschließlich ihren Prokuristen und Vorstandsmitgliedern Wandelschuldverschreibungen ein, die zum Erwerb von preisgünstigen Aktien berechtigen und nach einem Aktienoptionsplan zugeteilt werden, liegen zwar zivilrechtlich Wandelschuldverschreibungen vor, wirtschaftlich gesehen aber nur die Einräumung von Optionen. Steuerrechtlich ist dabei zunächst nur von der Einräumung einer Chance auszugehen. Ein Zufluss des geldwerten Vorteils ist erst im Zeitupnkt der Ausübung des Wandelungsrechts anzunehmen.

Normenkette:

EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 ; AktG § 221 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Der Kläger (Kl) erzielte im Jahr 1991 Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit als Vorstandsvorsitzender der X-AG(AG).