FG Niedersachsen - Urteil vom 18.05.2004
15 K 537/01
Normen:
AO § 233a ;
Fundstellen:
DStRE 2005, 289
EFG 2005, 249

Zinserlass; Nachzahlungszinsen; Sachliche Unbilligkeit; Gewinnverlagerung; Billigkeitserlass - Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen steuerlichen Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben

FG Niedersachsen, Urteil vom 18.05.2004 - Aktenzeichen 15 K 537/01

DRsp Nr. 2005/737

Zinserlass; Nachzahlungszinsen; Sachliche Unbilligkeit; Gewinnverlagerung; Billigkeitserlass - Erlass von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen wegen steuerlichen Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben

1. Zu den Voraussetzungen eines Erlasses aus Gründen sachlicher Unbilligkeit. 2. Wechselwirkungen, die sich aus Gewinnverlagerungen für die betroffenen Veranlagungszeiträume ergeben, dürfen bei der Billigkeitsprüfung einer Zinsfestsetzung nicht gänzlich außer Acht gelassen werden. 3. Die regelmäßig fehlende betragsmäßige Entsprechung zwischen den gegenläufigen steuerlichen Auswirkungen auf die betroffenen Veranlagungszeiträume wirkt sich allein darauf aus, in welchem Umfang der mit der verspäteten Festsetzung für den einen Veranlagungszeitraum verbundene Liquiditätsvorteil durch den sich für den anderen Veranlagungszeitraum ergebenden Liquiditätsnachteil kompensiert wird. Die Entsprechung betrifft damit nicht den Grund, sondern nur die Höhe des im Hinblick auf den Gesetzeszweck des § 233a AO zu gewährenden Billigkeitserlasses.

Normenkette:

AO § 233a ;

Tatbestand:

Streitig ist der Erlaß von Nachzahlungszinsen aus sachlichen Billigkeitsgründen.