Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Tabaksteuer.
Am 06.03.2000 reiste der Kläger aus Litauen kommend mit dem Lkw mit dem amtlichen Kennzeichen .../ Trailer ... in das Zollgebiet der Gemeinschaft ein. Bei der Einreise meldete er an, Paletten, Rahmen und Deckel aus Holz zu transportieren. Bei der sich anschließenden zollamtlichen Kontrolle wurde jedoch festgestellt, dass sich darüber hinaus 480.000 Stück Zigaretten der Marke 'A' versteckt im Boden des Trailers befanden.
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