FG München - Urteil vom 28.10.2009
9 K 3339/09
Normen:
EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 8 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1 S. 2 n.F.; BGB § 609 a.F.;

Zufluss von Zinseinnahmen bei Beteiligung an einem sog. Schneeballsystem

FG München, Urteil vom 28.10.2009 - Aktenzeichen 9 K 3339/09

DRsp Nr. 2011/2577

Zufluss von Zinseinnahmen bei Beteiligung an einem sog. Schneeballsystem

Geht ein sich an einem Schneeballsystem beteiligender Anleger im Zeitpunkt der Fälligkeit der - eine mehrmonatige Darlehenslaufzeit indizierenden - monatlichen Zinszahlungen von einem noch nicht abgeschlossenen lukrativen Geschäft mit einer Schweizer Bank aus und verlangt zur Erzielung höherer Erträge keine Auszahlungen der (Schein-)Renditen, fließen die als Kapitaleinkünfte nach § 20 Abs. 1 Nr. 7 EStG zu versteuernden Zinsen durch Novation zu, wenn von der Zahlungsbereitschaft und Leistungsfähigkeit des Initiators des Schneeballsystems im Zeitpunkt der Novation auszugehen ist, nachdem selbst in der späteren Endphase des betrügerischen Schneeballsystems Renditeansprüche -u. a. durch sog. Scheckreiterei - erfüllt wurden.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Kläger tragen die Kosten des Verfahrens einschließlich der Kosten des Revisionsverfahrens.

Normenkette:

EStG § 11 Abs. 1 S. 1; EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7; EStG § 8 Abs. 1; BGB § 488 Abs. 1 S. 2 n.F.; BGB § 609 a.F.;

Tatbestand:

Streitig ist im zweiten Rechtszug der Zufluss von Zinsen in Höhe von ... DM.