FG Sachsen-Anhalt - Urteil vom 24.10.2012
2 K 436/12
Normen:
AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 122 Abs. 2 S. 1; FGO § 47 Abs. 1;

Zugang eines durch einfachen Brief übersandten Verwaltungsakts Erschütterung der Zugangsvermutung bei behauptetem verzögerten Postlauf nur durch Vorlage des Briefumschlags

FG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 24.10.2012 - Aktenzeichen 2 K 436/12

DRsp Nr. 2013/5849

Zugang eines durch einfachen Brief übersandten Verwaltungsakts Erschütterung der Zugangsvermutung bei behauptetem verzögerten Postlauf nur durch Vorlage des Briefumschlags

1. Um die Drei-Tages-Fiktion des § 122 Abs. 1 Nr. 2 AO zu erschüttern, müssen sich aus dem substantiierten Vortrag des Steuerpflichtigen Zweifel an der Zugangsvermutung des § 122 AO ergeben. 2. Macht der Steuerpflichtige bzw. sein Prozessbevollmächtigter einen verzögerten Postlauf geltend und war dies für den Empfänger erkennbar, so hat der Empfänger zur Beweisvorsorge den Briefumschlag aufzuheben und der Behörde bzw. im Klageverfahren dem Gericht vorzulegen.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 2 Nr. 1; AO § 122 Abs. 2 S. 1; FGO § 47 Abs. 1;

Tatbestand

Streitig ist, ob die Klage rechtzeitig erhoben wurde.

Die Klage richtet sich gegen die Einspruchsentscheidung des Beklagten (das Finanzamt … – FA –) vom 16. März 2012. Die Klage ist am 23. April 2012 erhoben worden (Eingang der Klageschrift).