FG Saarland - Urteil vom 17.12.2009
1 K 1243/05
Normen:
EStG 2002 § 4 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; AO § 90 Abs. 2;

Zugehörigkeit der Beteiligung an einer in einem anderen Geschäftsfeld tätigen luxemburgischen Gesellschaft zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen; Teilwertabschreibung der Beteiligung an der luxemburgischen Gesellschaft und eines dieser Gesellschaft gewährten Darlehens

FG Saarland, Urteil vom 17.12.2009 - Aktenzeichen 1 K 1243/05

DRsp Nr. 2010/3650

Zugehörigkeit der Beteiligung an einer in einem anderen Geschäftsfeld tätigen luxemburgischen Gesellschaft zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen; Teilwertabschreibung der Beteiligung an der luxemburgischen Gesellschaft und eines dieser Gesellschaft gewährten Darlehens

1. Die Beteiligung an einer Unternehmensbeteiligungen erwerbenden, verwaltenden und verwertenden luxemburgischen Kapitalgesellschaft gehört ebenso wie das dieser Gesellschaft gegebene Darlehen nicht zum notwendigen Sonderbetriebsvermögen I einer im Bereich Werbeagentur, Multimedia und Gamedesign tätigen GbR, wenn die unmittelbare Förderung des Geschäftsbetriebs der GbR durch die Beteiligung und das Darlehen nicht nachgewiesen wird und auch nicht erkennbar ist, inwieweit die Geschäftskontakte des luxemburgischen Unternehmens dem Unternehmen der GbR dienen. 2. Ist die Beteiligung der GbR an der luxemburgischen Gesellschaft und das Gesellschafterdarlehen danach nicht dem notwendigen Betriebsvermögen zuzuordnen, scheidet eine Teilwertabschreibung aus.

1. Die Klage wird als unbegründet abgewiesen.

2. Die Kosten des Verfahrens werden den Klägern auferlegt.

Normenkette:

EStG 2002 § 4 Abs. 1 S. 1; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 2; EStG 2002 § 6 Abs. 1 Nr. 1 S. 3; AO § 90 Abs. 2;

Tatbestand: