OLG Karlsruhe - Urteil vom 15.05.2009
StO 1/08
Normen:
StBerG § 43;
Fundstellen:
GewArch 2009, 318
MDR 2009, 1316
OLGReport-Karlsruhe 2009, 606
VersR 2010, 123
wistra 2009, 407

Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung zertifizierter Finanzplaner durch einen Steuerberater

OLG Karlsruhe, Urteil vom 15.05.2009 - Aktenzeichen StO 1/08

DRsp Nr. 2009/15500

Zulässigkeit der Führung der Bezeichnung "zertifizierter Finanzplaner" durch einen Steuerberater

Zur Zulässigkeit weiterer Zusätze zur Berufsbezeichnung "Steuerberater" gemäß § 43 StBerG.

Tenor:

1. Die Berufung des Steuerberaters gegen das Urteil des Landgerichts F. vom 21. Januar 2008 wird als unbegründet verworfen.

2. Der Steuerberater hat die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.

3. Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

StBerG § 43;

Gründe:

I.

Mit Urteil vom 21.1.2008 erteilte das Landgericht - Kammer für Steuerberatersachen - F. dem Steuerberater wegen schuldhafter Verletzung seiner beruflichen Pflichten unter gleichzeitiger Verhängung einer Geldbuße von 500 € einen Verweis. Die zulässige Berufung des Steuerberaters hat in der Sache keinen Erfolg.

II.