BFH - Beschluss vom 25.04.2018
VI R 64/15
Normen:
FGO § 40 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 2;
Fundstellen:
AO-StB 2018, 237
Vorinstanzen:
FG Schleswig-Holstein, vom 24.04.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 114/11

Zulässigkeit der Klage gegen den zu niedrigen Ansatz eines Bilanzpostens

BFH, Beschluss vom 25.04.2018 - Aktenzeichen VI R 64/15

DRsp Nr. 2018/8428

Zulässigkeit der Klage gegen den zu niedrigen Ansatz eines Bilanzpostens

NV: Begehrt der Kläger im Streitjahr eine höhere Steuerfestsetzung, weil ein Bilanzposten zu niedrig angesetzt sei, so ist die Klage nur zulässig, wenn sich der ggf. unrichtige Wertansatz beim Kläger selbst in den Folgejahren nachteilig auswirken kann.

Tenor

Die Revisionen der Kläger und des Beigeladenen gegen das Urteil des Schleswig-Holsteinischen Finanzgerichts vom 24. April 2015 3 K 114/11 werden als unbegründet zurückgewiesen.

Die Kosten des Revisionsverfahrens haben die Kläger und der Beigeladene zu tragen.

Normenkette:

FGO § 40 Abs. 2; EStG § 4 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Beteiligten streiten um die Bewertung von land- und forstwirtschaftlichen Grundstücken im Hinblick auf das sog. Wertaufholungsgebot nach § 6 Abs. 1 Nr. 2 Satz 3 i.V.m. § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 4 und § 52 Abs. 16 des Einkommensteuergesetzes i.d.F. des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002 (EStG) und die sich daraus ergebenden Folgen für die Höhe des land- und forstwirtschaftlichen Gewinns des Klägers und Revisionsklägers (Kläger) im Streitjahr (1999).