BFH - Beschluss vom 23.12.2003
IV R 7/99
Normen:
FGO § 124 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 789
Vorinstanzen:
FG Niedersachsen, vom 01.07.1998 - Vorinstanzaktenzeichen XII 322/89

Zulässigkeit der Revision; Auseinandersetzungsbilanz - Bindungswirkung

BFH, Beschluss vom 23.12.2003 - Aktenzeichen IV R 7/99

DRsp Nr. 2004/5533

Zulässigkeit der Revision; Auseinandersetzungsbilanz - Bindungswirkung

1. Voraussetzung für die Zulässigkeit der Revision eines Beteiligten ist, dass dieser durch das angefochtene FG-Urteil beschwert ist.2. Maßgeblich für die Beschwer ist nur der Entscheidungssatz, d. h. der Tenor des angefochtenen Urteils.3. Materiell beschwert ist ein Beteiligter, wenn der rechtskraftfähige Inhalt der angefochtenen Entscheidung für ihn nachteilig ist.4. Den Wertansätzen in einer Auseinandersetzungsbilanz kommt keine Bindungswirkung zu, soweit sich die Wertansätze auf die Höhe der Steuer bzw. auf die Gewinnfeststellung nicht ausgewirkt haben.

Normenkette:

FGO § 124 ;

Gründe: