FG Rheinland-Pfalz - Urteil vom 12.12.2001
G K 1275/99
Normen:
ZK Art. 239 Abs.1 ; ZKDVO Art. 899 Art. 900 Abs. 1 ;

Zum Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit

FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen G K 1275/99

DRsp Nr. 2002/9553

Zum Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit

Eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals der offensichtlichen Fahrlässigkeit hat dahingehend zu erfolgen, dass hiervon häufig vorkommende Verletzungen der Zollförmlichkeiten erfasst werden.

Normenkette:

ZK Art. 239 Abs.1 ; ZKDVO Art. 899 Art. 900 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Strittig ist die Erstattung von Eingangsabgaben.