FG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 12.12.2001 - Aktenzeichen G K 1275/99
DRsp Nr. 2002/9553
Zum Begriff der offensichtlichen Fahrlässigkeit
Eine Auslegung des Tatbestandsmerkmals der offensichtlichen Fahrlässigkeit hat dahingehend zu erfolgen, dass hiervon häufig vorkommende Verletzungen der Zollförmlichkeiten erfasst werden.