FG Köln - Urteil vom 30.04.2009
10 K 3457/08
Normen:
EStG § 5 Abs. 1;

Zuordnung eines Nutzungsrechts zum Betriebsvermögen

FG Köln, Urteil vom 30.04.2009 - Aktenzeichen 10 K 3457/08

DRsp Nr. 2009/20707

Zuordnung eines Nutzungsrechts zum Betriebsvermögen

Gestattet ein Miteigentümer dem anderen Miteigentümer die betriebliche Nutzung des gesamten Grundstücks, rechnet das hieraus resultierende Nutzungsrecht zum Betriebsvermögen des anderen Miteigentümers und wird bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses gewinnrealisierend entnommen (Abweichung vom Urteil des BFH vom 29.4.2008, VIII R 98/04, BStBl. II 2008, 749).

Normenkette:

EStG § 5 Abs. 1;

Tatbestand:

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob durch Einbringung eines Betriebs oder von Mitunternehmeranteilen in eine GmbH stille Reserven aufzudecken sind oder ob die Einbringung zu Buchwerten erfolgen konnte und ggfls. wie hoch die stillen Reserven sind.