Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines Promotionsvermittlers
FG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 10 K 8848/99
DRsp Nr. 2005/2844
Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines Promotionsvermittlers
Ein Promotionsvermittler, dessen Haupttätigkeit in einer "Begabungsanalyse", in dem Finden eines Dissertationsthemas und in dem Zusammenführen des Klienten mit einem potentiellen Doktorvater besteht, ist gewerblich und nicht wissenschaftlich tätig
Die Beteiligten streiten darüber, ob die berufliche Tätigkeit des Klägers als wissenschaftliche Tätigkeit i.S. § 18 Abs. 1 Nr. 1EStG charakterisiert werden kann.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Steufa-Z" abrufen.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.