FG Köln - Urteil vom 09.12.2004
10 K 8848/99
Normen:
EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 441
Steuertelex 2005, 265

Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines Promotionsvermittlers

FG Köln, Urteil vom 09.12.2004 - Aktenzeichen 10 K 8848/99

DRsp Nr. 2005/2844

Zur Abgrenzung von wissenschaftlicher und gewerblicher Tätigkeit eines Promotionsvermittlers

Ein Promotionsvermittler, dessen Haupttätigkeit in einer "Begabungsanalyse", in dem Finden eines Dissertationsthemas und in dem Zusammenführen des Klienten mit einem potentiellen Doktorvater besteht, ist gewerblich und nicht wissenschaftlich tätig

Normenkette:

EStG § 18 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten darüber, ob die berufliche Tätigkeit des Klägers als wissenschaftliche Tätigkeit i.S. § 18 Abs. 1 Nr. 1 EStG charakterisiert werden kann.