I. Die Klägerin und Revisionsklägerin (Klägerin) war bis zum ... bei der Beklagten und Revisionsbeklagten (Beklagte) tätig. Zur Beendigung des zuletzt beim Bundesarbeitsgericht (BAG) anhängigen Rechtsstreits, in dem sich die Klägerin gegen die Befristung ihres Arbeitsverhältnisses gewandt hatte, schlossen Klägerin und Beklagte einen Vergleich: Das Arbeitsverhältnis zwischen der Klägerin und der Beklagten habe aufgrund betriebsbedingter arbeitgeberseitiger Kündigung zum genannten Datum geendet. Für den Verlust des Arbeitsplatzes solle die Beklagte an die Klägerin einen Abfindungsbetrag in Höhe von 150 000 DM zahlen. Dabei solle es sich um einen netto --nach Abzug von Steuern-- verbleibenden Auszahlungsbetrag handeln.
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