FG Hamburg - Gerichtsbescheid vom 13.12.2001
II 305/00
Normen:
EStG § 25 § 26 § 32a ;

Zur Veranlagung verheirateter Steuerpflichtiger

FG Hamburg, Gerichtsbescheid vom 13.12.2001 - Aktenzeichen II 305/00

DRsp Nr. 2002/9437

Zur Veranlagung verheirateter Steuerpflichtiger

Eine Veranlagung von verheirateten Steuerpflichtigen, die lediglich Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, ist über § 46 Abs. 1 Nr. 8 EStG hinaus immer dann durchzuführen, wenn ein Ehegatte getrennte Veranlagung wählt.

Normenkette:

EStG § 25 § 26 § 32a ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Höhe der von dem Kläger geschuldeten Einkommensteuer.

Der verheiratete Kläger bezog in den Streitjahren als kfm. Angestellter Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit. Von seinen Bruttoeinkünften hatte der Arbeitgeber des Klägers entsprechend der vorgelegten Lohnsteuerkarte des Klägers, auf der die Steuerklasse III eingetragen war, folgenden Lohnsteuerabzug vorgenommen:

Bruttoarbeitslohn

53.290 DM

46.388 DM

52.189 DM

51.678 DM

Lohnsteuer

4.604 DM

2.846 DM

4.170 DM

3.665 DM