Die Kläger begehren die Feststellung der Nichtigkeit von Steuerbescheiden.
Der Beklagte hatte die Kläger zunächst entsprechend Erklärung unter dem Vorbehalt der Nachprüfung veranlagt. Nachdem es zwischen den Beteiligten über die Pflicht zur Vorlage von Unterlagen und die Durchführung einer Außenprüfung zu einem heftigen und lang andauernden Streit gekommen war, erließ der Beklagte am 15.11. bzw. 18.12.2000 geänderte Umsatzsteuerbescheide (USt-Bescheide) und Einkommensteuerbescheide (ESt-Bescheide) für 1995-1997, in welchen er in erheblichem Umfang Besteuerungsgrundlagen hinzuschätzte. Diese Bescheide standen sämtlich unter dem Vorbehalt der Nachprüfung gemäß § 164 Abs. 1 . Die Kläger haben gegen diese Bescheide Einspruch eingelegt und der Beklagte gewährte auf Antrag der Kläger die Aussetzung der Vollziehung.
Testen Sie "Steufa-Z" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|