I.
Die Kläger (Kl) sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kl erzielte als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die betrieblichen Räume hatte er von der ... (R.-Bank) in deren Betriebsgebäude angemietet.
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