FG München - Urteil vom 04.12.2001
13 K 5564/98
Normen:
EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Zur Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes; Einkommensteuer 1991

FG München, Urteil vom 04.12.2001 - Aktenzeichen 13 K 5564/98

DRsp Nr. 2002/2052

Zur Zuordnung von Wertpapieren zum Betriebsvermögen eines Zahnarztes; Einkommensteuer 1991

Der Erwerb von Geldanleihen durch einen Freiberufler führt regelmäßig nicht zur Bildung von notwendigem Betriebsvermögen, sondern allenfalls zur Schaffung gewillkürten Betriebsvermögens. Die Zuordnung zur betrieblichen Sphäre setzt neben einer verbindlichen Widmung zu betrieblichen Zwecken die objektive Eignung voraus, den Betrieb zu fördern.

Normenkette:

EStG § 4 Abs. 3 ; EStG § 4 Abs. 4 ;

Entscheidungsgründe:

I.

Die Kläger (Kl) sind Ehegatten, die für das Streitjahr 1991 zusammen zur Einkommensteuer veranlagt wurden. Der Kl erzielte als Zahnarzt Einkünfte aus selbständiger Arbeit. Er ermittelte seinen Gewinn durch Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG. Die betrieblichen Räume hatte er von der ... (R.-Bank) in deren Betriebsgebäude angemietet.