FG Köln - Einzelrichterurteil vom 10.12.2001
15 K 5693/94
Normen:
EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Zurechnung von Leerstandszeiten einer Ferienwohnung

FG Köln, Einzelrichterurteil vom 10.12.2001 - Aktenzeichen 15 K 5693/94

DRsp Nr. 2002/9470

Zurechnung von Leerstandszeiten einer Ferienwohnung

1. Die Zurechnung von Leerstandzeiten einer teils vermieteten, teils eigengenutzten Ferienwohnung ist davon abhängig, ob die Ferienwohnung ausschließlich zur Vermietung an Feriengäste bereitgehalten wird oder dem Steuerpflichtigen während des Leerstandes zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht.2. Für die Zuordnung der Leerstandszeiten zur Vermietungstätigkeit ist es nicht erforderlich, dass dem Steuerpflichtigen die Nutzungsmöglichkeit über die Wohnung gänzlich entzogen sein muss. Ausreichend ist, dass die Nutzungsmöglichkeit in einem Maße eingeschränkt ist, dass die Zuordnung der Leerstandzeiten zur Selbstnutzung nicht mehr gerechtfertigt ist, weil eine im wesentlichen uneingeschränkte Selbstnutzung auch während der Leerstandszeiten nicht mehr möglich ist.

Normenkette:

EStG § 9 Abs. 1 Satz 1 § 21 Abs. 1 Nr. 1 ;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die steuerliche Behandlung von Verlusten aus der Vermietung einer Ferienwohnung.