FG Münster, vom 04.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4845/01
Zurechnungsfortschreibung - notwendige Beiladung
BFH, Beschluss vom 10.12.2003 - Aktenzeichen II B 132/02
DRsp Nr. 2004/2804
Zurechnungsfortschreibung - notwendige Beiladung
Eine Zurechnungsfortschreibung muss notwendig dem bisherigen Zurechnungsträger sowie dem nunmehrigen Zurechnungsträger gegenüber einheitlich erfolgen, da sie - bindend - positiv feststellt, dass die wirtschaftliche Einheit nunmehr dem neuen Eigentümer zuzurechnen ist und negativ, dass sie nicht mehr dem früheren Eigentümer zuzurechnen ist.