BFH - Beschluss vom 10.12.2003
II B 132/02
Normen:
AO § 179 Abs. 2 S. 2 § 182 Abs. 1 ; FGO § 60 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2004, 528
Vorinstanzen:
FG Münster, vom 04.07.2002 - Vorinstanzaktenzeichen 3 K 4845/01

Zurechnungsfortschreibung - notwendige Beiladung

BFH, Beschluss vom 10.12.2003 - Aktenzeichen II B 132/02

DRsp Nr. 2004/2804

Zurechnungsfortschreibung - notwendige Beiladung

Eine Zurechnungsfortschreibung muss notwendig dem bisherigen Zurechnungsträger sowie dem nunmehrigen Zurechnungsträger gegenüber einheitlich erfolgen, da sie - bindend - positiv feststellt, dass die wirtschaftliche Einheit nunmehr dem neuen Eigentümer zuzurechnen ist und negativ, dass sie nicht mehr dem früheren Eigentümer zuzurechnen ist.

Normenkette:

AO § 179 Abs. 2 S. 2 § 182 Abs. 1 ; FGO § 60 Abs. 3 ;

Gründe: