BFH vom 15.04.1996
VI R 98/95
Fundstellen:
BFHE 180, 509
BStBl II 1996, 478
DB 1996, 1657
DStR 1996, 1039
DStZ 1996, 568
NJW 1996, 2680

Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

BFH, vom 15.04.1996 - Aktenzeichen VI R 98/95

DRsp Nr. 1997/8233

Zurückverweisung an Vollsenat oder Einzelrichter

Es bleibt offen, ob bei Aufhebung des Urteils eines Einzelrichters durch den BFH die Zurückverweisung der Sache gemäß § 126 Abs. 3 Nr. 2 FGO an den Vollsenat des FG und nicht an den Einzelrichter konstitutiv oder deklaratorisch wirkt. Jedenfalls liegen die Voraussetzungen für eine ausdrückliche Zurückverweisung an den Vollsenat vor, wenn die Sache im zweiten Rechtsgang weiterhin besondere Schwierigkeiten tatsächlicher oder rechtlicher Art aufweist oder grundsätzliche Bedeutung hat.

Für die Praxis: