FG Niedersachsen - Urteil vom 24.10.2013
6 K 88/13
Normen:
AO § 80 Abs. 5;

Zurückweisung als Beistand - Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

FG Niedersachsen, Urteil vom 24.10.2013 - Aktenzeichen 6 K 88/13

DRsp Nr. 2014/3685

Zurückweisung als Beistand – Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

Zur Zurückweisung von Bevollmächtigten und Beiständen nach § 80 Abs. 5 AO. Zum Vorliegen einer Hilfeleistung in Steuersachen. Auch Personen, die lediglich bei der Anfertigung einer Steuererklärung mitwirken, sind zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig unbefugt Hilfe in Steuersachen leisten.

Normenkette:

AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung der Klägerin zu 1 nach § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Beistand der Klägerin zu 2 in einem Verfahren zur Festsetzung der Umsatzsteuer 2011.

Die Klägerin zu 1 wurde am 15.07.2007 als Kapitalgesellschaft britischen Rechts (Private Limited Company – Ltd. -) mit Sitz in Großbritannien gegründet. Sie unterhält Niederlassungen in …/Niederlande sowie in …/Belgien. Als Geschäftsführungsorgane („director”) handeln für sie X und der in …/Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Y.

X gehörte und gehört nicht zu dem Personenkreis des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie war seit 1984 Mitarbeiterin bei Y und ist inzwischen Mitgesellschafterin und Direktorin der Klägerin zu 1.