Die Beteiligten streiten über die Rechtmäßigkeit einer Zurückweisung der Klägerin zu 1 nach § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) als Beistand der Klägerin zu 2 in einem Verfahren zur Festsetzung der Umsatzsteuer 2011.
Die Klägerin zu 1 wurde am 15.07.2007 als Kapitalgesellschaft britischen Rechts (Private Limited Company – Ltd. -) mit Sitz in Großbritannien gegründet. Sie unterhält Niederlassungen in …/Niederlande sowie in …/Belgien. Als Geschäftsführungsorgane („director”) handeln für sie X und der in …/Bundesrepublik Deutschland wohnhafte Y.
X gehörte und gehört nicht zu dem Personenkreis des § 3 Nr. 1 des Steuerberatungsgesetzes (StBerG). Sie war seit 1984 Mitarbeiterin bei Y und ist inzwischen Mitgesellschafterin und Direktorin der Klägerin zu 1.
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