FG Niedersachsen - Urteil vom 26.11.2009
6 K 530/08
Normen:
AO § 80 Abs. 5;
Fundstellen:
DStRE 2010, 432
EFG 2010, 541

Zurückweisung als Bevollmächtigte

FG Niedersachsen, Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 6 K 530/08

DRsp Nr. 2010/3623

Zurückweisung als Bevollmächtigte

1. Nach § 80 Abs. 5 AO sind Bevollmächtigte und Beistände zurückzuweisen, wenn sie geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, ohne dazu befugt zu sein. 2. Die Zurückverweisung wirkt nur für das jeweilige Verfahren und auch nur für den jeweiligen Verfahrensabschnitt. Das gebietet die systematische Stellung des § 80 Abs. 5 AO im 3. Abschnitt der AO "Allgemeine Verfahrensvorschriften".

Normenkette:

AO § 80 Abs. 5;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten um die Frage, ob und in welchem Umfang der Beklagte (das Finanzamt - FA -) die Klägerin nach § 80 Abs. 5 der Abgabenordnung (AO) zurückweisen durfte.