BFH - Beschluss vom 06.12.2012
I B 8/12
Normen:
FGO § 115 Abs. 2;
Vorinstanzen:
FG Baden-Württemberg, vom 26.10.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 3484/08

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

BFH, Beschluss vom 06.12.2012 - Aktenzeichen I B 8/12

DRsp Nr. 2013/4823

Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde betreffend die steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen mangels Darlegung eines Verfahrensfehlers

1. NV: Eine während einer Betriebsprüfung getroffene "tatsächliche Verständigung" kann in zeitlicher Hinsicht nur dann über den Prüfungszeitraum hinaus bindend sein, wenn sie von allen Beteiligten in diesem Sinne verstanden worden ist oder werden musste (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. NV: Da es sich bei der Verletzung des Untersuchungsgrundsatzes um einen verzichtbaren Mangel handelt, setzt die schlüssige Rüge, das FG habe rechtsfehlerhaft auf die Beziehung von Akten verzichtet, Erläuterungen dazu voraus, dass die unterlassene Aktenbeziehung nach § 295 ZPO gerügt worden ist oder aus welchen Gründen eine solche Rüge dem sachkundig Vertretenen nicht möglich war.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2;

Gründe

I.