BFH vom 04.06.1993
V B 9/93

Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO)

BFH, vom 04.06.1993 - Aktenzeichen V B 9/93

DRsp Nr. 1997/8763

Zustellung eines Urteils durch Niederlegung (§ 56 FGO)

Gemäß § 182 ZPO ist die Zustellung eines Finanzgerichtsurteils im Zeitpunkt der Niederlegung des Schriftstücks bei der Postanstalt und der Mitteilung hierüber bewirkt. Der Umstand, daß das Urteil an einem Samstag zugestellt worden ist und der Kläger es wegen der Schließung des Postamts am Mittag erst am darauffolgenden Montag abholen konnte, läßt die Wirksamkeit der Zustellung im Zeitpunkt der Niederlegung unberührt.