FG Hessen - Urteil vom 22.11.2004
6 K 4872/01
Normen:
AO § 122 Abs. 1 Satz 3 ;

Zustellung; Vollmacht; Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Gesellschaft - Umfang und Wirksamkeit der Vollmacht für Steuerangelegenheiten einer Gesellschaft

FG Hessen, Urteil vom 22.11.2004 - Aktenzeichen 6 K 4872/01

DRsp Nr. 2005/1807

Zustellung; Vollmacht; Geschäftsführer; Haftungsbescheid; Gesellschaft - Umfang und Wirksamkeit der Vollmacht für Steuerangelegenheiten einer Gesellschaft

Lautet eine vom Geschäftsführer einer Gesellschaft unterzeichnete Verfahrens- und Zustellungsvollmacht auf die Gesellschaft, ist sie auf einzelne Steuerarten beschränkt und ist sie einem Schreiben der Gesellschaft beigefügt, so gilt sie nicht als Vollmacht für die Zustellung von Haftungsbescheiden gegenüber dem Geschäftsführer persönlich.

Normenkette:

AO § 122 Abs. 1 Satz 3 ;

Tatbestand:

Der Kläger ist Geschäftsführer der S-GmbH. Gegenstand des seit 1999 in Liquidation befindlichen und am 12.2.2001 im Handelsregister gelöschten Unternehmens war die Montage von Ausbausystemen und Wand- und Deckenverkleidungen.

Bei einer am 11.9.1997 wegen des Verdachtes der illegalen Beschäftigung ausländischer Arbeitnehmer durchführten Durchsuchung wurde beim Kläger ein Koffer mit einer Vielzahl von Blankovordrucken von Rechnungen verschiedener Baufirmen vorgefunden. Auf Nachfrage konnte der Kläger keine Auskunft geben, wo sich die Buchführungsunterlagen befinden.