FG München - Urteil vom 26.11.2009
11 K 3053/06
Normen:
EStG § 20 Abs. 1 Nr. 1; KStG § 8 Abs. 3 S. 2;

Zuwendungen einer GmbH an ihren mittelbar beteiligten Geschäftsführer ohne Wissen der übrigen Gesellschafter der die Beteiligung vermittelnden Personengesellschaft sind keine vGA

FG München, Urteil vom 26.11.2009 - Aktenzeichen 11 K 3053/06

DRsp Nr. 2011/14076

Zuwendungen einer GmbH an ihren mittelbar beteiligten Geschäftsführer ohne Wissen der übrigen Gesellschafter der die Beteiligung vermittelnden Personengesellschaft sind keine vGA

1. Verschafft sich ein Geschäftsführer, der nicht zugleich Gesellschafter ist, widerrechtlich Geldbeträge aus dem Vermögen einer GmbH, ist der Anscheinsbeweis für eine Veranlassung durch das Gesellschaftsverhältnis auch dann erschüttert, wenn der Geschäftsführer zwar einem Gesellschafter nahesteht, diesem die widerrechtlichen eigenmächtigen Maßnahmen des Geschäftsführers aber nicht bekannt sind und auch nicht in seinem Interesse erfolgen. 2. Voraussetzung für die Zurechnung als vGA beim Gesellschafter ist zudem, dass der Gesellschafter diesen Vermögensvorteil der nahestehenden Person auch zuwenden wollte. 3. Eine vGA liegt nicht vor, wenn die Zahlungsabflüsse auf Ebene der Kapitalgesellschaft und die Zahlungszugänge auf dem Konto des mittelbar beteiligten Gesellschafters weder von einem Zuwendungswillen der die Beteiligung vermittelnden Personengesellschaft getragen noch in deren Interesse waren.