FG Niedersachsen - Beschluss vom 01.10.2010
5 V 304/10
Normen:
UStG § 3 Abs. 12 Satz 2; FGO § 69;

Zuwendungen von Wettbewerbspreisen an selbstständige Berater; AdV; Tauschähnlicher Umsatz

FG Niedersachsen, Beschluss vom 01.10.2010 - Aktenzeichen 5 V 304/10

DRsp Nr. 2011/11235

Zuwendungen von Wettbewerbspreisen an selbstständige Berater; AdV; Tauschähnlicher Umsatz

1. Zu den Voraussetzungen einer AdV gemäß § 69 FGO. 2. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob Zuwendungen von Wettbewerbspreisen einer Bezirkshandlung an selbstständige Berater als tauschähnliche Umsätze zu qualifizieren sind (Anschluss an FG Schleswig-Holstein, Urt. v. 16.2.2005 4 K 452/02 u. FG Münster, v. 11.2.2008 5 K 2537/08 U bzw. 5 K 1252/03 U).

Normenkette:

UStG § 3 Abs. 12 Satz 2; FGO § 69;

Tatbestand:

Die Antragstellerin wendet sich gegen den Ansatz von Umsätzen aus Zuwendungen von Wettbewerbspreisen an selbständige Beraterinnen als tauschähnliche Umsätze.

Die Antragstellerin betrieb in den Streitjahren als Handelsvertreterin eine Bezirkshandlung der T-GmbH im Rahmen eines Franchisevertrages. Sie erwarb Waren und verkaufte diese an Endkunden. Daneben wurden für die Bezirkshandlung selbständige Beraterinnen tätig, die für die Vermittlung von Umsätzen Provisionen erhielten.