BFH - Beschluss vom 05.12.2002
II B 181/01
Normen:
FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; Zweitwohnungssteuergesetzes BE § 2 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2003, 359

Zweitwohnungssteuer; Mitbenutzung der Zweitwohnung zu freiberuflichen Zwecken

BFH, Beschluss vom 05.12.2002 - Aktenzeichen II B 181/01

DRsp Nr. 2003/440

Zweitwohnungssteuer; Mitbenutzung der Zweitwohnung zu freiberuflichen Zwecken

Es ist durch die Rspr. des BFH geklärt, dass es der Heranziehung des (Haupt-)Wohnungsinhabers zur Zweitwohnungssteuer nicht entgegensteht, wenn die Wohnung nicht gänzlich von ihm bewohnt wird, solange nicht ein eklatantes Missverhältnis der eigenen Wohnnutzung zu der anderweitigen Nutzung besteht.

Normenkette:

FGO § 115 Abs. 2 Nr. 1 ; Zweitwohnungssteuergesetzes BE § 2 Abs. 3 ;

Gründe: