FG Hamburg - Urteil vom 23.03.1977 (IV 31/76 H)
Die Klage ist zulässig. Insbesondere ist sie mit dem Eingang der Klageschrift am 20.05.1976 beim FG rechtzeitig erhoben worden. Die an die Prozeßbevollmächtigten des Klägers - Rechtsanwälte - adressierte [...]