I.
Der Kläger wendet sich gegen eine Gewerbeuntersagungsverfügung.
Er betreibt seit 11.08.1983 in S. einen Gewerbebetrieb zur "Herstellung, Reparatur und Vertrieb von technischen Geräten". In der Handwerksrolle der Handwerkskammer M. ist er mit dem Feinmechanikerhandwerk eingetragen.
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