LAG Düsseldorf - Urteil vom 14.05.1991
16 Sa 232/91
Normen:
BGB § 611 Abs. 1 ; EStG § 11 Abs. 1 § 38a Abs. 1 ; TVG § 1 ; Versorgungs-TV (TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4.11.1966) § 6 Abs. 1 Satz 2 § 11 ;
Fundstellen:
ARST 1991, 177
ZTR 1991, 383
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 08.01.1991 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 4923/90

Steuern und Sozialversicherung: Pauschalversteuerung von Umlagebeträgen an die VBL im Falle der Nachversicherung des Arbeitnehmers

LAG Düsseldorf, Urteil vom 14.05.1991 - Aktenzeichen 16 Sa 232/91

DRsp Nr. 2002/8896

Steuern und Sozialversicherung: Pauschalversteuerung von Umlagebeträgen an die VBL im Falle der Nachversicherung des Arbeitnehmers

1. Nach der ab 1.1.1990 geltenden Fassung des § 11 des Tarifvertrages über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4.11.1966, zuletzt geändert durch den 19. Änderungstarifvertrag vom 26.10.1989 (Versorgungs-TV) ist die vom Arbeitgeber vorzunehmende Pauschalversteuerung der an die VBL zu zahlenden monatlichen Umlage auf einen Betrag von maximal 175,-- DM monatlich beschränkt. 2. Die Beschränkung auf monatlich maximal 175,-- DM gilt nicht, wenn in Fällen des § 6 Abs. 1 Satz 2 Versorgungs-TV Umlagebeträge für den hiervon betroffenen Arbeitnehmer wegen dessen rückwirkender Versicherung lediglich nachzuentrichten sind. In diesen Fällen hat der Arbeitgeber auch über den monatlichen Grenzbetrag hinausgehende Umlagebeträge auf seine Kosten pauschal zu versteuern.

Normenkette:

BGB § 611 Abs. 1 ; EStG § 11 Abs. 1 § 38a Abs. 1 ; TVG § 1 ; Versorgungs-TV (TV über die Versorgung der Arbeitnehmer des Bundes und der Länder sowie von Arbeitnehmern kommunaler Verwaltungen und Betriebe vom 4.11.1966) § 6 Abs. 1 Satz 2 § 11 ;

Hinweise:

Siehe hierzu die aufhebende Entscheidung des BAG vom 13.08.1992 - 6 AZR 299/91 - DRsp-ROM Nr. 1996/6218 -.