BayObLG - Beschluss vom 06.08.2001 (1Z BR 32/01)
I. Die Beteiligte zu 2 ist die Mutter, der Beteiligte zu 3 ist der Vater der geborenen Beteiligten zu 1. Diese wohnte bis zum 30.9.2000 nicht im Haushalt eines der beiden Elternteile. Seit 1.10.2000 lebt sie im [...]