OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 19.05.2003
7 E 438/03
Normen:
GKG § 13 Abs. 1 S. 1;
Vorinstanzen:
VG Köln, - Vorinstanzaktenzeichen 8 K 10484/00

Bestimmen und Festsetzen des Streitwerts

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 19.05.2003 - Aktenzeichen 7 E 438/03

DRsp Nr. 2023/4216

Bestimmen und Festsetzen des Streitwerts

Tenor

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

Das Verfahren über die Beschwerde ist gebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 13 Abs. 1 S. 1;

[Gründe]

Die zulässige Beschwerde ist unbegründet.