OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 07.01.2008 (19 E 1309/07)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet. Die zulässige Beschwerde ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert [...]