ArbG Düsseldorf - Urteil vom 02.06.2009 (7 Ca 1010/09)
1. Es wird festgestellt, dass die Änderung der Arbeitsbedingungen durch die Änderungskündigung der Beklagten vom 01.04.2009 sozial ungerechtfertigt oder aus anderen Gründen rechtsunwirksam ist. 2. Die [...]