LSG Berlin-Brandenburg - Urteil vom 25.03.2010
L 27 P 38/09
Normen:
SGG § 54 Abs. 1;
Vorinstanzen:
SG Berlin, vom 24.07.2009 - Vorinstanzaktenzeichen S 86 P 429/08

Auslegung des Klagebegehrens einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 25.03.2010 - Aktenzeichen L 27 P 38/09

DRsp Nr. 2010/11368

Auslegung des Klagebegehrens einer Anfechtungsklage im sozialgerichtlichen Verfahren

Bei der Auslegung des Klagebegehrens einer Anfechtungsklage ist die erlassende Behörde als vom Kläger gewünschter Prozessgegner anzunehmen.

Auf die Berufung des Klägers wird der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Berlin vom 24. Juli 2009 geändert. Der Bescheid der Beklagten zu 2) vom 16. Mai 2008 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 27. Oktober 2008 wird aufgehoben.

Die Beklagte zu 2) hat dem Kläger dessen notwendigen außergerichtlichen Kosten des Verfahrens zur Hälfte zu erstatten.

Die Revision wird nicht zugelassen.

Normenkette:

SGG § 54 Abs. 1;

Tatbestand:

Die Beteiligten streiten über die Ablehnung von Leistungen aus der sozialen Pflegeversicherung für die Zeit des Leistungsbezuges nach dem SGB XII.