LSG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 23.08.2010 (L 16 KR 329/10 B ER)
Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Dortmund vom 25.5.2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Der Beschwerdeführer (Bf), dessen seit 1997 bestehendes privates [...]