Details ausblenden
ArbG Oldenburg - Beschluss vom 08.02.2011 (3 Ga 16/10)

ArbG Oldenburg - Beschluss vom 08.02.2011 (3 Ga 16/10)

wird der Streitwert zur Gebührenberechnung wie folgt festgesetzt: für das Verfahren auf 100.000,00 Euro Wegen der Gründe wird auf die einschlägige Absichtserklärung hingewiesen. [...]
ArbG Oldenburg - Beschluss vom 04.01.2011 (3 Ga 16/10)

ArbG Oldenburg - Beschluss vom 04.01.2011 (3 Ga 16/10)

in dem einstweiligen Verfügungsverfahren ... ./. ... ist beabsichtigt, den Streitwert zur Gebührenberechnung wie folgt festzusetzen: für das Verfahren auf 100.000,00 Euro Auszugehen hat die Wertfestsetzung von der [...]