BSG - Beschluss vom 05.11.2014 (B 5 RE 5/14 R)
Die Sprungrevision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 22. November 2012 wird als unzulässig verworfen. Die Beteiligten haben einander für das Revisionsverfahren keine Kosten zu erstatten. I Mit [...]