BSG - Beschluss vom 12.01.2023 (B 12 SF 1/21 R)
Die weitere Beschwerde der Klägerin gegen den Beschluss des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2021 wird zurückgewiesen. Kosten des Beschwerdeverfahrens sind nicht zu erstatten. I Streitig ist der [...]