LSG Bayern - Urteil vom 20.02.2024 (L 5 KR 340/21)
I. Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 09.06.2021 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Die [...]