LSG Sachsen-Anhalt - Beschluss vom 26.03.2024 (L 4 AS 666/22 B)
Die Beschwerde wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. I. Streitgegenständlich ist das Rechtsanwaltshonorar nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), das dem Beschwerdeführer für ein Klageverfahren [...]