BayObLG - Beschluss vom 14.02.2024 (102 W 164/23)
1. Die sofortige Beschwerde der Schuldnerin gegen den Beschluss des Landgerichts München I vom 27. April 2023, 5 HK O 1522/22, wird verworfen. 2. Die Schuldnerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. 3. Die [...]