OFD Düsseldorf - Verfügung vom 13.09.1989 (S 2256 A - St 11 H 1)
Es ist gefragt worden, ob § 23 EStG auch auf Verbindlichkeiten anzuwenden ist und dementsprechend bei Verbindlichkeiten in ausländischer Währung auch Kursgewinne und -verluste erfaßt werden. Dazu ist folgendes Beispiel [...]