OFD Chemnitz - Verfügung vom 06.07.1998
S 0622; siehe auch Rz.

OFD Chemnitz - Verfügung vom 06.07.1998 (S 0622; siehe auch Rz.) - DRsp Nr. 2008/85439

OFD Chemnitz, Verfügung vom 06.07.1998 - Aktenzeichen S 0622; siehe auch Rz.

DRsp Nr. 2008/85439

§ 6 EStG Einsprüche wegen der Anwendung der 1%-Regelung bei der Einkommen- und Umsatzsteuer (private Kfz-Nutzung)

In letzter Zeit gehen bei den FÄ vermehrt Einsprüche ein, mit denen die Anwendung der sogenannten 1 %-Regelung (§ 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2 EStG) bei der ESt und USt angegriffen wird. Gleichzeitig beantragen die Einspruchsführer unter Hinweis auf anhängige finanzgerichtliche Verfahren, insbesondere ein Verfahren vor dem FG Münster (Az. 16 K 6280/97), die Einspruchsverfahren nach § 363 Abs. 2 AO ruhen zu lassen.

Einkommensteuer

In den Einspruchsverfahren zur ESt wird vorgetragen, der Ansatz der Privatentnahme mit 1 v. H. des Listenpreises sei verfassungswidrig, er führe zu einer „Übermaßbesteuerung” und verstoße „gegen das Prinzip der Gleichbehandlung”.

Es bestehen keine Bedenken, solche Einspruchsverfahren aus verfahrensökonomischen Gründen mit Zustimmung des Einspruchsführers nach § 363 Abs. 2 Satz 1 AO ruhen zu lassen; eine Aussetzung der Vollziehung ist jedoch nicht zu gewähren.

Umsatzsteuer