FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 02.12.2004
41 - S 0954 - 20

FinMin Sachsen-Anhalt - Erlass vom 02.12.2004 (41 - S 0954 - 20) - DRsp Nr. 2008/88583

FinMin Sachsen-Anhalt, Erlass vom 02.12.2004 - Aktenzeichen 41 - S 0954 - 20

DRsp Nr. 2008/88583

Bekanntmachung Steuerberaterprüfung 2005 ; BStBl 2004 I S. 1198

Der schriftliche Teil der Steuerberaterprüfung 2005 findet voraussichtlich vom 11. bis 13. Oktober 2005 statt.

Die Bewerberinnen und Bewerber, die im Land Sachsen-Anhalt vorwiegend beruflich tätig sind oder - wenn sie keiner beruflichen Tätigkeit nachgehen - dort wohnen bzw. bei mehrfachem Wohnsitz sich dort vorwiegend aufhalten, müssen ihre Anträge auf Zulassung zur Steuerberaterprüfung 2005 spätestens am 31. Mai 2005 beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt, Postfach 3761, 39012 Magdeburg (Editharing 40, 39108 Magdeburg) einreichen.

Nach diesem Termin eingehende Anträge können nur in Ausnahmefällen berücksichtigt werden. Die amtlich vorgeschriebenen Antragsvordrucke können beim Ministerium der Finanzen des Landes Sachsen-Anhalt schriftlich oder telefonisch (03 91/5 67 12 97) angefordert werden und stehen auch im Internet zur Verfügung (www.fm.sachsen-anhalt.de, bitte zunächst „Service”, „Publikationen und Formulare” und dann „Steuerberaterprüfung” anklicken).

Die Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung ergeben sich aus § 36 des Steuerberatungsgesetzes.