Sen.Fin Berlin - Erlass vom 11.03.2020 (III G - O 2000 - 1/2012 -)
Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gilt zur Anwendung der bis zum Tage dieser Erlasse ergangenen gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der [...]